Satzung

Um unsere gemeinsame Zusammenarbeit zu regeln, haben wir uns als Grüne Jugend Hannover eine Satzung gegeben.

 

1 Name und Sitz

  • Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Hannover. Die Kurzbezeichnung lautet GJH. Die GJH ist Teil des Landesverbandes der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen (GJN) und des Bundesverbandes der GRÜNEN JUGEND (GJ).
  • Sie ist politisch und organisatorisch selbständig und steht der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Hannover nahe.
  • Die GRÜNE JUGEND Hannover organisiert ihre Arbeit autonom. Sie hat Programm-,
    Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie.
  • Sitz der Organisation ist die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover.

2 Aufgaben und Ziele

  • Die GRÜNE JUGEND Hannover stellt sich die Aufgabe, durch politische Schulungs-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit junge Menschen zu politisieren und mobilisieren.
  • Die GRÜNE JUGEND Hannover versteht sich als antifaschistisch, antirassistisch, feministisch, ökologisch und antikapitalistisch.
  • Die GRÜNE JUGEND Hannover sieht sich als Korrektiv der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bringt ihre Positionen aktiv in die Partei ein.
  • Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen, Jugendinitiativen, Interessengruppen und sonstigen Organisationen außerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hannover gehört zu unseren Aufgaben.
  • Die Vertretung der Ziele und Grundsätze der GRÜNEN JUGEND Hannover innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprechend der geltenden Beschlüsse gehört zu unseren Aufgaben.

3 Mitgliedschaft

  • Mitglied der GRÜNEN JUGEND Hannover kann jede natürliche Person sein, die nicht älter als 27 Jahre alt ist, sich zu den Zielen der GRÜNEN JUGEND Hannover bekennt und ihren Lebensmittelpunkt, Wohnsitz, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in der Region Hannover hat.
  • Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen politischen Organisation ist zulässig, sofern es sich nicht um eine zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkurrierende Partei oder deren Jugendorganisationen oder parteinahe Jugendorganisationen handelt. Die Mitgliedschaft bei der GRÜNEN JUGEND Hannover und in einer faschistischen Organisation schließen einander aus.
  • Jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Hannover ist zugleich Mitglied im Landes- und Bundesverband. Die formale Mitgliedschaft kann nur beim Landes- oder Bundesverband beantragt werden.
  • Die Mitgliedschaft endet am 28. Geburtstag, durch Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss.
  • Jedes Mitglied ist zur regelmäßigen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags verpflichtet. Näheres regeln die Satzungen des Landes- und Bundesverbandes. Die GRÜNE JUGEND Hannover erhebt keinen eigenen Mitgliedsbeitrag.
  • Jedes Mitglied hat bei Wahlen innerhalb der GRÜNEN JUGEND Hannover volles aktives und passives Wahlrecht. Für alle Ämter innerhalb der GRÜNEN JUGEND Hannover können nur Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Hannover kandidieren. Mit dem Ende der Mitgliedschaft gehen alle in der GRÜNEN JUGEND Hannover besetzten Ämter verloren.
  • Die Mitgliederversammlung kann den Ausschluss eines Mitgliedes mit einer 2/3-Mehrheit aufgrund eines Verstoßes gegen das in §2 definierte Selbstverständnis aus der Ortsgruppe beschließen.
  • Bei der GRÜNEN JUGEND Hannover kann jede*r mitarbeiten auch ohne Mitglied zu werden.

4 Gliederung und Aufbau

  • Die Grüne Jugend Hannover besteht aus folgenden Organen:
  1. Mitgliederversammlung
  2. Plenum
  3. Vorstand
  4. Arbeitskreise
  • Alle Organe tagen grundsätzlich öffentlich. Sie können die Öffentlichkeit mit 2/3-Mehrheit ausschließen.

5 Mitgliederversammlung (MV)

  • Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ der
    GRÜNEN JUGEND Hannover. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern
  • Die Mitgliederversammlung tritt mindestens zweimal jährlich Der Vorstand muss unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen dazu ein­laden.
  • Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand oder durch mindestens 6 Basismitglieder einberufen Basismitglieder sind Mitglieder der Ortsgruppe, die nicht Teil des Vorstandes sind.
  • Die Ladungsfrist kann in zu begründenden Dringlichkeitsfällen auf 3 Tage verkürzt werden. Die Dring­lichkeit ist von der Mitgliederversammlung zu Beginn ihrer Sitzung mit einer 2/3-Mehrheit festzustellen.
  • Bei jeder MV wird am Anfang der Sitzung eine Moderation und ein*e Protokollant*in ernannt. Das Protokoll wird spätestens nach einer Woche den Mitgliedern zugeschickt. Die Moderation mindestens jeder zweiten MV ist eine FLINTA*-Person.
  • Beschlussfähig ist die MV, wenn mindestens 10 Basismitglieder
  1. Sollte die MV nicht beschlussfähig sein, kann innerhalb eines Monats zu einer zweiten MV geladen werden. Diese ist bei fristgerechter Ladung beschlussfähig.
  • Die Mitgliederversammlung:
  1. Bestimmt die Grundlinien für die politische und organisatorische Arbeit der GRÜNEN JUGEND Hannover,
  2. nimmt Berichte des Vorstandes und der Arbeitskreise entgegen,
  3. legt den Haushalt fest, dessen Höhe nach §7 Absatz 10 von einem Teil des Vorstandes mit dem Regionsvorstand ausgehandelt wurde,
  4. beschließt über eingebrachte Anträge,
  5. beschließt und ändert die Satzung und deren Bestandteile,
  6. wählt und entlastet den Vorstand,
  7. wählt die Rechnungsprüfer*innen und nimmt deren Bericht entgegen.
  • Antragsberechtigt an die MV ist:
  1. jedes Mitglied, allein oder in Gruppen,
  2. jedes Organ der Ortsgruppe nach §4 dieser Satzung.
  • Inhaltliche Beschlüsse verlieren fünf Jahre nach der Beschlussfassung ihre Gültigkeit.

6 Plenum

  • Das Plenum ist die Versammlung aller derzeit aktiven Mitglieder und Interessierten.
  • Planung, Organisation und Einladung der Plena erfolgen durch den
  • Das Plenum:
  1. beschließt über unsere ständigen Angelegenheiten,
  2. kontrolliert den Vorstand,
  3. wählt die Awarenessbeauftragten,
  4. trägt zu unserer politischen Meinungsbildung bei,
  5. bildet durch einfachen Mehrheitsbeschluss Arbeitskreise und Projektgruppen,
  6. vergibt Voten nach §12 dieser Satzung.
  • Ein Plenum gilt als beschlussfähig, wenn mindestens 6 Basismitglieder anwesend sind.
  • Das Plenum darf mit seinen Entscheidungen nicht Beschlüssen der
    Mitgliederversammlung widersprechen.
  • Das Plenum ist zu protokollieren und das Protokoll innerhalb einer Woche den Mitgliedern zuzuschicken.

7 Vorstand

  • Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der GRÜNEN
    JUGEND Hannover im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der
    Mitgliederversammlung aus. Er vertritt die GRÜNE JUGEND Hannover nach innen
    und außen sowie gegenüber der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hannover.
  • Zentrale Aufgaben der Vorstandsarbeit sind u.a.:
  1. Finanzangelegenheiten,
  2. Öffentlichkeitsarbeit,
  3. interne Vernetzung und Koordinierung der Plena und der Arbeitskreise,
  4. Koordinierung von Bildungsangeboten,
  5. Bündnisarbeit und Kooperationen.
  • Der Vorstand setzt sich jeweils zusammen aus:
  1. zwei Sprecher*innen, davon mindestens eine FLINTA*-Person,
  2. einer*einem Schatzmeister,
  3. einer*einem Koordinator*in
  4. bis zu zwei Beisitzer*innen.
  • Die Sprecher*innen, die*der Schatzmeister*in, die*der Koordinatorin und die Beisitzer*innen bilden zusammen den geschäftsführenden Vorstand. Die Sprecher*innenposten sowie der gesamte Vorstand sind quotiert zu besetzen.
  • Der Vorstand wird auf ein Jahr gewählt; Wiederwahl ist möglich. Bei einem vorzeitigen Rücktritt oder einer Abwahl wählt die Mitgliederversammlung eine*n Nachfolger*in bis zur nächsten regelmäßigen Wahl des gesamten Vorstandes.
  • Gleichzeitige Mitgliedschaft im Vorstand der GRÜNEN JUGEND Hannover und im Regionsvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundes- oder Landes­vorstand der GRÜNEN JUGEND, eines Landes- oder des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, des Europaparlamentes, des Deutschen Bundestages oder des niedersächsischen Landtages schließt sich aus.
  • Die Abwahl von Mitgliedern des Vorstandes – auch die kollektive Abwahl – ist auf Antrag durch die Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit möglich. Ein vorzeitiger Rücktritt ist möglich. Die frei gewordenen Positionen sind schnellstmöglich neu zu besetzen.
  • Alle Mitglieder des Vorstandes sind gleichberechtigt und in politischen
    Fragen einzelvertretungs­berechtigt. Der Vorstand ist gemeinsam für den
    Haushalt verantwortlich.
  • Der Vorstand:
  1. muss mindestens einmal jährlich und auf Antrag einer Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht in Textform vorlegen,
  2. steht in der Verantwortung nach seiner Amtszeit eine möglichst reibungslose Übergabe der Geschäfte an seine Nachfolge zu ermöglichen,
  3. berichtet transparent und regelmäßig über seine Arbeit.
  • Die beiden Sprecher*innen und die*der Schatzmeister*in bilden das Team, welches mit dem Regionsvorstand über die Höhe des Haushaltes der GRÜNEN JUGEND Hannover verhandelt.

8 Arbeitskreise und Projektgruppen

  • In der GJH gibt es Arbeitskreise zu unterschiedlichen Themen.
  • Die Arbeitskreise bilden eine Plattform, um die Arbeit zu Themen zu bündeln und für alle Mitglieder transparent zu gestalten.
  • Unterhalb der Arbeitskreise können sich zu bestimmten Veranstaltungen, Bündnissen, Aktionen oder vergleichbaren Projekten Projektgruppen bilden. Projektgruppen bestehen aus Personen, die aktiv die Organisation für ein Projekt übernehmen und lösen sich nach Ende des Projekts wieder auf. Die Projektgruppen sollen in der Regel aus nicht mehr als 5 Personen bestehen und es soll auf Quotierung geachtet werden.
  • Für jeden Arbeitskreis können zwei Hauptverantwortliche quotiert von der Mitgliederversammlung in offener Abstimmung unter Berücksichtigung von §10 dieser Satzung gewählt werden.
  • Die Aufgabe der Hauptverantwortlichen besteht aus der Koordinierung der zugehörigen Projektgruppen des Arbeitskreises und regelmäßigen (mündlichen) Berichten von dessen Aktivitäten an das Plenum.
  • Arbeitskreise können offiziell vom Plenum gegründet oder aufgelöst werden.

9 FLINTA*-Statut

  • Ein wesentliches Ziel der GRÜNEN JUGEND Hannover ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen von FLINTA*- und Geschlechtergerechtigkeit, um eine wirkliche Gleichberechtigung im Verband und in der Gesellschaft zu erreichen. Alle gewählten Gremien, Organe und Präsidien, gleichberechtigten Ämter und Delegiertenplätze der GRÜNEN JUGEND Hannover sind mindestens zur Hälfte mit FLINTA*-Personen zu besetzen. Dieses Vorgehen wird Quotierung genannt. Die Plätze werden FLINTA*-Plätze bzw. offene Plätze genannt.
  • Bei Versammlungen der GRÜNEN JUGEND Hannover kann auf Verlangen von 20% der anwesenden FLINTA*-Personen mit sofortiger Wirkung ein Forum einberufen werden, das aus allen anwesenden FLINTA*-Personen besteht.
  • Redelisten werden mit einer weichen Genderquote geführt. FLINTA*-Personen stehen also in Diskussionen der erste sowie jeder zweite folgende Redebeitrag zu. Wenn dies nicht eingehalten werden kann, weil sich keine FLINTA*-Personen melden, entfällt die Regelung. Erstredner*innen werden ebenfalls (im Rahmen der Genderquote) bevorzugt.
  • Alle schriftlichen Erzeugnisse der GRÜNEN JUGEND Hannover müssen gegendert sein. Bei sprachlichen Formen der Öffentlichkeitsarbeit soll ebenfalls auf Gendergerechtigkeit geachtet werden.

10 Barrierefreiheit und Antidiskriminierung

  • Die GRÜNEN JUGEND Hannover gibt sich die Aufgabe, jeder Form von Diskriminierung entgegenzuwirken und Barrieren für die Beteiligung abzubauen.
  • Bei der Umsetzung der Aufgaben (§2) werden mögliche Barrieren für die Beteiligung marginalisierter Gruppen besprochen und Möglichkeiten zur Lösung gesucht. Bei der Evaluation wird auf auffälliges Ungleichgewicht bei Teilnehmer*innenanzahl sowie -beteiligung geachtet und Verbesserungsmöglichkeiten werden jährlich analysiert.
  • Gegenüber anderen Grünen Gliederungen auf kommunaler Ebene wird auf Barrieren hingewiesen und an einer Beseitigung gearbeitet.

11 Wahlen

  • Personenwahlen erfolgen grundsätzlich geheim. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen, sofern nicht mindestens ein anwesendes stimmberechtigtes Mitglied eine geheime Abstimmung fordert.
  • Bei Personenwahlen ist im ersten Wahlgang gewählt, wer eine absolute Mehrheit erhält. Im zweiten Wahlgang findet eine Stichwahl zwischen den Bewerber*innen mit den meisten Stimmen statt. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang kommt es zu einem dritten Wahlgang, bei dem das Erreichen einer einfachen Mehrheit ausreicht.
  • Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit erreicht. Kandidiert nur eine Person, so ist diese gewählt, wenn sie im zweiten Wahlgang mehr Ja- als Nein-Stimmen erreicht. Haben nach der Stichwahl immer noch beide Bewerber*innen die gleiche Stimmenzahl, entscheidet das Los.
  • Zu Mitgliederversammlungen, die Satzungsänderungen, Auflösung, Wahlen, die konstruktive Abwahl von Vorstandsmitgliedern oder den Ausschluss eines Mitglieds zum Thema haben, muss mit einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe des Anliegens eingeladen werden.
  • Bei Beschlüssen wird ein Konsens angestrebt. Findet sich dieser nicht, gilt ein Beschluss mit absoluter Mehrheit als gefasst. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
  • Die Satzung kann durch die MV mit einer 2/3-Mehrheit geändert werden.

12 Vergabe von Voten und Empfehlungen

  • Das Plenum der GRÜNEN JUGEND Hannover entscheidet darüber, an welche Personen und zu welchen Anlässen Voten und Empfehlungen gegeben werden.

13 Finanzen

  • Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung einen Haushaltsplan und einen Jahresabschluss vor. Beide müssen den Mitgliedern bis eine Woche vor der Mitgliederversammlung zugänglich gemacht werden. Die Mitglieder können Änderungsanträge zum Haushaltsplan stellen.
  • Die Mitgliederversammlung wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer*innen,
    wovon mindestens die Hälfte FLINTA*Personen sind, für die Dauer von einem
    Die Rechnungsprüfer*innen prüfen die Ordnungs­mäßigkeit der
    Buchführung sowie die Angemessenheit der Ausgaben und das Übereinstimmen
    der Ausgaben mit den Beschlüssen.
  • Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. Sie
    dürfen sich nicht in einem beruflichen oder finanziellen
    Abhängigkeitsverhältnis zur GRÜNEN JUGEND Hannover befinden.
    Rechnungs­prüfer*innen dürfen nicht an der Erstellung des zu prüfenden
    Rechenschaftsberichts teilgenommen haben.
  • Die Rechnungsprüfer*innen berichten der Mitgliederversammlung schriftlich
    und stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes in
  • Einzelausgaben von mehr als 100€ müssen immer im Plenum mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Alle Ausgaben müssen mit der Satzung, den Beschlüssen der Mitgliederversammlung und den Entscheidungen des Plenums konform sein. Der geschäftsführende Vorstand beschließt eine Regelung über nähere Verantwortlichkeiten, Einzelzeichnungsberechtigung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sowie eventuelle Vollmachten an Mitglieder.

14 Bestandteile

  • Die Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND Hannover ist Bestandteil dieser Satzung.

15 Sonstiges

  • Die GRÜNE JUGEND Hannover organisiert mindestens einmal monatlich einen inhaltlichen Workshop oder Input. Dieser ersetzt dann das reguläre Plenum.
  • Die GRÜNE JUGEND Hannover organisiert mindestens ein Seminar pro Jahr, auf dem sowohl die Zusammenarbeit in der Ortsgruppe gestärkt als auch inhaltliche Arbeit geleistet wird. Angestrebt wird ein Seminar im ersten und ein Seminar im zweiten Halbjahr.
  • Die GRÜNE JUGEND Hannover setzt sich für eine Willkommenskultur ein, die es ermöglicht niedrigschwellig Neumitglieder/Interessierte zu begrüßen und informieren. Das kann beispielsweise über ein Neumitgliedertreffen, Mentor*innen etc. erreicht werden.

16 Auflösung

  • Zur Auflösung der GRÜNEN JUGEND Hannover muss eine Urabstimmung durchgeführt werden. Für die Auflösung ist eine 3/4-Mehrheit notwendig.
  • Das Restvermögen fällt dem Bündnis 90/DIE GRÜNEN Regionsverband Hannover zu, verbunden mit der Auflage, es für politische Jugendarbeit im Raum Hannover weiter zu verwenden.

17 Schlussbestimmungen

  • Die Neufassung der Satzung tritt nach ihrer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Hannover am 23.03.2022 in Kraft.