6. Juni 2010

Tag der Organspende



Jährlich sterben in Deutschland ca. 1.000 Menschen an Organversagen, während sie auf ein SpenderInnenorgan warten. Derzeit stehen etwa 12.000 Menschen auf der Warteliste für ein neues Organ. Für jedes dieser Einzelschicksale bedeutet dies ein riesige Verlust an Lebensqualität und die Angst vor einem vorzeitigen Tod.

Personen bei denen die Nieren versagen, müssen mehrfach wöchentlich an die Dialyse, um ihr Blut zu reinigen. Auch wenn ihnen dies das Leben rettet, so ist je nach Stadium der Krankheit der gewohnte Tagesablauf nur noch sehr bedingt möglich. Eine Organtransplantation wird oftmals als zweite Geburt oder zweite Chance gesehen.

In Deutschland werden nach dem Tod nur dann dem/der Verstorbenen entnommen, wenn dieser/diese im Vorfeld ihren Willen dazu dokumentiert hat oder die Angehörigen diesen Willen bestätigen. Eine solche Dokumentation findet in der Regel in der Form eines Organspendeausweises statt. Dieser bietet, entgegen der weitläufig verbreiteten Ansicht, auch die Möglichkeit eine postmortale Organspende vollkommen oder teilweise auszuschließen. Er ist daher auch für diejenigen interessant, die sich sicher sind, nach ihrem Tode keine Organe spenden zu wollen. Er nimmt die Last von den Angehörigen in der emotionalen Situation des Todes entscheiden zu müssen, was passieren soll.

Organspendeausweis

Einer Studie des BZgA zu Folge liegt die postmortale Organspendebereitschaft bei etwa Zweidrittel – demgegenüber tragen nur 17 % einen Organspendeausweis. Diese große Diskrepanz lässt sich letztlich auf die Bequemlichkeit der Menschen zurück führen.

Anlässlich des Tages der Organspende am letzten Samstag beschäftigte sich die Grüne Jugend Hannover Gedanken in einer kontroversen und spannenden Debatte mit der Frage, wie sich der Organmangel bekämpfen lässt. Statistiken zeigen, dass in Ländern in denen die erweiterte Widerspruchsregelung (man muss seinen Willen dahingehend erklären, dass man nicht spenden möchte) gilt, deutlich höhere Transplantationsquote (pro Millionen EinwohnerInnen) aufweisen können. Auch wenn viele ein solches Modell in mittlerer Zukunft anstreben würden, fand diese Idee keinen Konsens im Plenum. Konsens hingegen fand die Erklärungsregelung. Diese besagt, dass jedeR in seinem Leben dazu aufgefordert wird einen Organspendeausweis auszufüllen – es steht allerdings frei diese Möglichkeit nach belieben zu ignorieren. Durch diese Konfrontation erhoffen wir uns zum einen eine nähere Auseiandersetzung mit der Thematik – einer Forsa-Erhebung liegt die Spendebereitschaft bei informierten Menschen bei bis zu 78 % im Gegensatz zu 44 % bei Personen, die sich nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben – zum anderen versuchen wir die „Hürde“ zu nehmen an einen Organsendeausweis zu kommen.

Unseren Vorstellungen nach ließe sich eine solche Regelung mit der Ausstellung des Personalausweises kombinieren. JedeR soll demnach mit seinem Personalausweis einen Organsendeausweis mit dem üblichen Informationsmaterial erhalten. Langfristig wünschen wir uns eine solche Erklärungsregelung bundesweit. Im Rahmen unserer Möglichkeiten versuchen wir diese Idee auf kommunaler Ebene einzubringen und durchzusetzen. In Kombination mit den derzeitigen Ambitionen die mangelhafte logistische Koordination zu verbessern, hoffen wir auf eine Reduzierung des Organmangels.

Links zu dem Thema:

Bericht des Ethikrates

Organspendeausweis: Informationen und Bestellservice (BZgA)



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